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Histologie

Für den Pathologen ist es mitunter schwierig, im histologischen Schnittbild zwischen den einzelnen Tumoren der Nebennieren zu unterscheiden. So können Phäochromozytome den Nebennierenrindenkarzinomen sehr ähnlich sehen. Die Abgrenzung zwischen Karzinomen und Adenomen ist histologisch, besonders bei Karzinomen im Frühstadium, häufig kaum möglich. Um eine Unterscheidung zwischen gut- und bösartigen Befunden zu treffen, bedient man sich sogenannter Kriterienkataloge, die durch katamnestische Untersuchungen erstellt wurden (Weiss-, van Slooten-, Hugh-score). Dabei werden Merkmale der Zell- und Kernstruktur, der Architektur sowie des Verhaltens zu Blutgefäßen und Kapsel, aber auch regressive Veränderungen gewertet, graduiert und zu einem Score addiert, der nach Überschreiten einer bestimmten Schwelle die Einstufung in ein Nebennierenkarzinom. Nur begrenzte Informationen zur Differenzierung der Dignität liefert die Immunhistochemie. Für ein Karzinom spricht vor allem eine Expression des Proliferationsmarkers Ki-67 und der immunhistochemische Nachweis von p53. Chromogranin A ist spezifisch für neuroendokrine Tumoren und wird daher zum Nachweis von Nebennierenmarktumoren angewandt, eine Dignitätsbeurteilung ist nicht möglich. Zur Abgrenzung von Nebennierenmetastasen nutzt man immunhistologische Marker wie das epitheliale Membranantigen. Insgesamt muss man ähnlich wie bei den radiologischen Untersuchungsmöglichkeiten zusammenfassend sagen, dass die Mehrheit der zu diagnostizierenden Befunde durch den Pathologen sicher klassifiziert wird. Die für den Patienten hinsichtlich Prognoseverbesserung wichtigen grenzwertigen Befunde wie Karzinome in Frühstadien können allerdings nur selten mit den derzeit genutzten Methoden sicher erkannt werden.


 
Prof. Dr. D.K. Bartsch
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